Matthias Schmolz: Das Deutsche Stiftungszentrum empfiehlt den Stiftungen wegen Inflation, Rezession und geopolitischer Krisen ein aktives Vermögensmanagement und eine möglichst breite Streuung der Kapitalanlage bis hin zu alternativen Anlageformen. Zur klassischen Rendite-versus-Risikoabwägung kommt Nachhaltigkeit damit als weiterer Faktor hinzu. Haben Sie Verständnis, wenn sich einige Stiftungen auch überfordert fühlen?
Rolf D. Häßler: Ja und nein. Ja, weil die Auseinandersetzung mit den zahlreichen nachhaltigkeitsbezogenen Entwicklungen in der Tat komplex ist. Viele Stiftungen haben sicherlich schon Bekanntschaft mit der ESG-Präferenzabfrage gemacht, die im Rahmen der Anlageberatung seit August 2022 durch Anlageberater aktiv gestellt werden muss. Darin geht es im Kern darum, ob ein Anleger bei seiner Kapitalanlage nachhaltige oder eben ESG-Kriterien berücksichtigen will. ESG steht dabei für Environmental (Umwelt), Social (Sozial bzw. gesellschaftlich) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung). Ohne im Detail auf die drei Antwortoptionen eingehen zu wollen, kann man feststellen, dass der Gesetzgeber diese so gestaltet hat, dass die Mehrheit der Anleger – und der Berater – mit der Beantwortung überfordert sind. Ähnliche Herausforderungen gibt es in vielen anderen Bereichen, so dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit als weitere Dimension im magischen Viereck der Kapitalanlage eine Herausforderung ist. Gleichzeitig haben gerade Stiftungen meines Erachtens eine gewisse Verantwortung, bei ihrer Kapitalanlage entsprechende Aspekte zu berücksichtigen. Viele der Nachhaltigkeitsthemen sind finanziell-materiell, haben also einen nachweislichen Einfluss auf den Werterhalt und die Wertentwicklung von Kapitalanlagen. So beeinflusst die Klimapolitik die Geschäftsmodelle zahlreicher Branchen und damit deren Kursentwicklung sowie die Fähigkeit zur Zahlung von Zinsen und Dividenden. Es macht daher auch aus finanzieller Sicht sehr viel Sinn, bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, ob ein Unternehmen eine gute Klimastrategie hat. Insofern sind Nachhaltigkeitskriterien nicht grundsätzlich als zusätzliche Entscheidungsdimension zu betrachten, sondern zumindest teilweise integraler Bestandteil der Überlegungen zu Risiko und Rendite. Vor diesem Hintergrund ist unseres Erachtens jedem Vermögensverwalter mit Skepsis zu begegnen, der die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien pauschal ablehnt.
Matthias Schmolz: Gerade bei alternativen Anlageformen in Immobilien oder Infrastruktur kann die Bewertung besonders herausfordernd sein. Welches Vorgehen empfehlen Sie in diesem Bereich?
Rolf D. Häßler: Hier haben wir in der Tat die Situation, dass sich die Diskussionen um die nachhaltige Kapitalanlage lange Zeit um liquide Anlagen drehten, wo es mit den ESG-Ratings der spezialisierten Agenturen – bei allen methodischen Fragestellungen – eine umfassende Bewertungsgrundlage gibt. Für alternative Investments befinden sich diese derzeit noch in der Entwicklung. So gibt es im Immobilienbereich Nachhaltigkeitssiegel, zum Beispiel die Siegel von DGNB und LEED. An einem vergleichbaren Siegel für Infrastrukturprojekte wird unter dem Titel "FAST-Infra Sustainable Infrastructure Label" derzeit gearbeitet. Wegen der Verschiedenartigkeit der Investments – von der erneuerbaren Energienanlage bis zur Autobahn – ist dies aber ein komplexes Vorhaben. Wir empfehlen in diesem Bereich insbesondere zwei Dinge: Zum einen sollten Anleger im Rahmen der Prüfung entsprechender Investments beachten, ob der Asset Manager ausreichende Kompetenzen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Management von illiquiden Kapitalanlagen hat – belegt zum Beispiel durch die Unterzeichnung der Principles for Responsible Investment (PRI) – und ob entsprechende Kriterien in den Auswahlprozess einzelner Investments, die Due Diligence, integriert sind. Zum anderen kann die Nachhaltigkeitsqualität eines Investments auf Basis ihres Beitrags zu anerkannten Referenzsystemen wie den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bewertet werden. Auch die EU-Taxonomie nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten bietet einen Maßstab für die qualitative Analyse, wobei hier der Fokus allerdings aktuell auf klimabezogenen Aspekten liegt.
Matthias Schmolz: Nachhaltigkeit ist noch immer ein sehr weiter Begriff und richtet sich vornehmlich nach den ESG-Kriterien. Im Extremfall könnte ein Unternehmen aber beispielsweise im Bereich Umwelt massiv punkten und seine Produkte doch mithilfe von Kinderarbeit produzieren. Wie zuverlässig funktioniert die ESG-Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen?
Rolf D. Häßler: Die ESG-Bewertungen, die ja häufig von spezialisierten ESG-Ratingagenturen stammen, sind seit vielen Jahren erprobt und liefern damit belastbare Ergebnisse. Als problematisch wird allerdings aktuell angesehen, dass die einzelnen Agenturen auf der Basis ihrer spezifischen Bewertungsansätze bei denselben Unternehmen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen können. So kann es sein, dass zum Beispiel die Agentur A einem Unternehmen einen ausreichenden Umgang mit Klimarisiken bescheinigt, während Agentur B demselben Unternehmen auf der Basis seiner spezifischen Kriterien hier Defizite attestiert. Ich finde es grundsätzlich gut, dass mit unterschiedlichem Blickwinkel geschaut wird. Wichtig ist dabei aber, dass es für die Nutzer der ESG-Bewertungen transparent ist, worauf diese unterschiedlichen Bewertungen basieren. Transparenz ist auch deshalb eines der zentralen Ziele der neuen Regelungen für ESG-Ratings, an denen die EU-Kommission derzeit arbeitet. Das skizzierte Dilemma kann man beispielsweise dadurch lösen, dass man Best-in-Class-Ansätze, bei denen man die Qualität des Umweltmanagements berücksichtigt, mit Ausschlusskriterien kombiniert, über die ein kontroverses Unternehmensverhalten, zum Beispiel der Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit, durch den Ausschluss von der Kapitalanlage sanktioniert wird.